Freunde werben

Freunde werben

Teilnahmebedingungen für die Aktion „Freunde werben Freunde“ der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH 

1. Gegenstand der Aktion „Freunde werben Freunde“  

Im Rahmen der Aktion „Freunde werben Freunde“ können Verbraucher wie Unternehmer (nachfolgend „Werber“ genannt) Neukunden online über swn.net/freunde-werben für die am Lieferort zur Verfügung stehenden Produkte in den Sparten Strom und Gas mit 24-monatiger Laufzeit der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH (SWN) nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen werben. Hierfür steht dem Werber unter der genannten Webpräsenz ein Kontaktformular zur Verfügung, in das er seine Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten des zu Werbenden einträgt und versendet.   

 

2. Voraussetzungen für die Teilnahme des Werbers  

Die Teilnahme an der Aktion „Freunde werben Freunde“ steht Verbrauchern und Unternehmen offen. Es ist unerheblich, ob der Werber selbst Kunde bei der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH ist. Der Werber ist nicht berechtigt, im Namen der SWN aufzutreten.  

 

3. Voraussetzungen für die Teilnahme des geworbenen Neukunden  

3.1 Neukunde i.S.d. Aktion „Freunde werben Freunde“ ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Auftragseingang an der angegebenen Lieferadresse (Entnahmestelle) kein mit SWN bestehendes Strom- und/ oder Gaslieferverhältnis hatte. 

3.2 Der Lieferbeginn des geworbenen Neukundenvertrages darf am Tag der Auftragserteilung nicht weiter als zwölf Monate in der Zukunft liegen.     

3.3 Werber und Geworbener dürfen nicht ein und dieselbe Person sein. Sie dürfen des Weiteren nicht an derselben Verbrauchsstelle mit Energie beliefert werden.  

3.4 Der geworbene Neukunde ist an der angegebenen Verbrauchsstelle wohnhaft und ist Letztverbraucher der gelieferten Energie. 

3.5 Der geworbene Neukunde muss innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Werbe-E-Mail einen Vertragsschluss wie unter 4.3 beschrieben durchführen. 
 
Wird die vorgenannte Voraussetzung nicht vom geworbenen Neukunden erfüllt, verfällt der Anspruch auf eine Bonuszahlung für Werber und Geworbenen. 

 

4. Werbung mittels Kontaktformular  

4.1 Die Neukundenwerbung erfolgt über ein Kontaktformular gemäß Ziffer 1 dieser Bedingungen. Werber und Geworbener erhalten daraufhin eine automatisch generierte E-Mail mit der Bestätigung der Werbung.  

4.2 Dem Werber ist bekannt, dass die Mail Werbung enthalten kann. Der Werber ist verpflichtet, vor Versenden des Kontaktformulars sicherzustellen, dass der Geworbene mit dem Empfang der Empfehlung über die automatisch generierte Mail durch SWN einverstanden ist. Für den Fall, dass der geworbene Kunde Ansprüche gegen SWN aufgrund unaufgeforderter Zusendung der E-Mail geltend macht, stellt der Werber SWN insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung der E-Mail frei. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Werber aus diesem Sachverhalt behält sich SWN vor.   

4.3 Die Auftragserteilung für das ausgewählte Produkt bzw. die ausgewählten Produkte durch den geworbenen Neukunden erfolgt, indem SWN über die Energiebelieferung ausschließlich online (swn.net/energie-wasser/rechner) beauftragt wird.  

 

5. Prämie für den Werber und Geworbenen 

5.1 Die Prämie für den Werber umfasst einen Gutschein des Anbieters Wunschgutschein GmbH. Diese Prämie gilt nur für einen geworbenen Neukundenvertrag, der über einen Auftrag nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 4. zustande gekommen ist. Der Werber hat die Möglichkeit, mehrere Neukunden zu werben. Für jeden geworbenen Energieliefervertrag mit einem Neukunden wird die jeweilige Prämie dem Werbenden per E-Mail bereitgestellt. 

Die Einlöse Bedingungen des Gutscheins über Wunschgutschein sind unter WUNSCHGUTSCHEIN | Einlösebedingungen bei WUNSCHGUTSCHEIN.de zu finden. 

5.2 Die Gewährung der Prämie an den Werber erfolgt durch SWN ca. vier bis sechs Wochen nach Vertragsbestätigung des Energieliefervertrages gegenüber dem Geworbenen. 

5.3. Die Prämie für den Geworbenen wird nach Ablauf der Widerrufsfrist dem Kundenkonto des Neukunden gutgeschrieben. Dort wird sie mit der Jahresabrechnung verrechnet.  

5.4. Der Prämienanspruch des Werbers und Geworbenen besteht nur, sofern der Neukundenvertrag wirksam zustande gekommen ist, der Aktionscode korrekt im Rahmen der Online-Bestellung vom Geworbenen eingegeben wird und weder von SWN abgelehnt oder vom Neukunden widerrufen bzw. gekündigt wurde.  

 

6. Gewinnspielteilnahme 

Zusätzlich zur beschriebenen Prämiengewährung, nimmt jeder Werber im Zeitraum von 01.04.24-30.09.24 an einem Gewinnspiel zu folgenden Bedingungen teil: 

Der Gewinner erhält von SWN einen festgelegten Gutschriftsbetrag auf seine nächste Jahresabrechnung. Der Gutschriftsbetrag ermittelt sich anhand eines durchschnittlichen Jahresverbrauchs von 4 Personen und berechnet sich wie folgt: 3.500 kWh x 33,50 ct/kWh Arbeitspreis = 1.172,50 € (Basis: Produkt SWN StromFix24, Gebiet Neumünster, Stand 01.04.2024)  

Erforderlich für die Ausschüttung des Gewinnes ist ein gültiges Strom Belieferungsverhältnis mit SWN. Sollte bei Gewinnverkündung kein Strom Belieferungsverhältnis mit SWN vorliegen, muss ein Vertrag für die Strombelieferung mit SWN geschlossen werden. Ein Belieferungsstart nach Aktionsende ist innerhalb von 24 Monaten möglich. Andernfalls verfällt der Gewinn. 

Weiterhin muss die Werbeaktion des Werbers zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss zwischen SWN und dem geworbenen Neukunden (Geworbener) geführt haben.  

Der Gewinner wird nach dem Aktionszeitraum von SWN per Zufallsprinzip ausgewählt und in Textform informiert. Innerhalb von 14 Tagen muss sich der Gewinner daraufhin bei SWN mit seinen Personendaten verifizieren, um den Gutschriftsbetrag zu erhalten. Erfolgt keine Rückmeldung des Gewinners, wird eine Neuauslosung durchgeführt und der Gewinnanspruch verfällt. 

Ergänzend gelten unsere Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele unter Stadtwerke Neumünster: Teilnahmebedingungen Gewinnspiel · SWN Stadtwerke Neumünster (stadtwerke-neumuenster.de)