Freundschaft lohnt sich

Freunde werben Freunde

Freunde werben lohnt sich!

Teilnahmebedingungen für die Aktion „Freunde werben Freunde“ der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH

Teilnahmebedingungen für die Aktion Freunde werben Freunde und Datenschutz

Für die Aktion „Freunde werben Freunde“ der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 

Präambel

Im Rahmen der Aktion empfehlen Kunden und Nicht-Kunden (nachfolgend „Werber“ genannt) Produkte der Sparten Strom und/oder Gas mit 24-monatigen Laufzeit (SWN-Strom Fix24 oder SWN-Gas Fix24), nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, an Dritte. Hierzu stellt die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH unter der Seite swn.net/freunde-werben dem Werber ein sogenanntes Empfehlungstool zur Verfügung, über das der Werber eine Empfehlung an den Empfehlungsempfänger generieren kann (im Folgenden „Empfehlungstool”) und über seinen persönlichen Kanal versendet. Der Empfehlungsempfänger kann über den mit der Empfehlung generierten Empfehlungslink auf die Webseite swn.net/energie-wasser/rechner gelangen und dort sein Produkt in Auftrag geben. Der Werber hat die Möglichkeit, mehrere Empfehlungsempfänger zu werben.

1 Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme, den Empfang der Prämie sowie die rechtlichen Beziehungen für die „Freunde werben Freunde”-Aktion der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH zwischen dem Werber bzw. Empfehlungsempfänger und der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH.

„Freunde werben Freunde“ ist eine Aktion der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, wonach Werber durch die Anwerbung weiterer Privatkunden (nachfolgend „Empfehlungsempfänger“ genannt) eine Prämie erhalten können. Auch der Empfehlungsempfänger erhält eine Prämie für den Vertragsabschluss.

Die Durchführung der „Freunde werben Freunde“-Aktion erfolgt durch die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster.

Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH vertreibt Strom- und/oder Gasprodukte direkt an interessierte Kunden sowie im Rahmen der „Freunde werben Freunde”-Aktion nach vorheriger erfolgreicher Empfehlung durch den Werber. Mit der Teilnahme an „Freunde werben Freunde“ akzeptiert der Teilnehmer die ausschließliche Geltung der folgenden Teilnahmebedingungen.

2 Allgemeines

 a) Die sonstige Vertragsbeziehung zum Kunden und die insoweit geltenden Regelungen zwischen der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH und dem Werber (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen) bleiben unberührt und gelten neben diesen Teilnahmebedingungen.

b) Durch die Vermittlung des Empfehlungsempfängers wird weder ein Makler- noch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Werber und der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH begründet. Der Werber ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen und auf Rechnung der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

c) Beteiligte an der „Freunde werben Freunde”-Aktion sind ausschließlich SWN Stadtwerke Neumünster GmbH und der Werber bzw. im Falle, dass der Empfehlungsempfänger ebenfalls eine Prämie bei Produktabschluss erhält, auch der Empfehlungsempfänger.

d) Im Falle eines Produktabschlusses zwischen dem Empfehlungsempfänger und der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH im Rahmen eines Strom- und/oder Gasvertrages, kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Empfehlungsempfänger und SWN Stadtwerke Neumünster GmbH zustande.

3 Teilnahmevoraussetzungen

a) Zur Teilnahme an der „Freunde werben Freunde”-Aktion ist jeder Kunde und Nicht-Kunde der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH berechtigt, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Der Empfehlungsempfänger muss eine natürliche Person sein. Die Teilnahme über Vermittlerportale ist untersagt.

b) Der Werber muss zum Zeitpunkt der Werbung und der Empfehlungsempfänger muss zum Zeitpunkt des Empfangs der Empfehlung das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

4 Ablauf der Kundenwerbung

a) Die Kundenwerbung erfolgt über einen persönlichen Empfehlungslink („Link“), den der Werber online unter swn.net/freunde-werben generiert, indem er seine eigenen Kontaktdaten (Vorname, Nachname und E-Mailadresse) angibt und diese durch eine von SWN an den Werber versandte Bestätigungsmail aktiv bestätigt. Erst durch die Bestätigung seiner Person wird der Empfehlungslink auf der Website erstellt und kann über einen persönlichen Kanal des Werbers, wie z.B. über den persönlichen E-Mail- oder den WhatsApp-Account weitergeleitet werden. Der Textvorschlag ist editierbar.

b) Der Empfehlungslink enthält verschlüsselte Daten ohne personenbezogene Daten, durch die der Werber identifiziert werden kann (individueller Zahlen-Code). Nach erfolgreichem Produktabschluss über den Link bzw. bei korrekter Empfehlungscodeingabe erhält der Geworbene eine Bestätigung über den Eingang seiner erfassten Bestelldaten per E-Mail.

c) Vom Empfehlungsempfänger werden nur Daten erhoben, wenn dieser einen SWN-Strom Fix24 oder SWN-Gas Fix24 Vertrag abschließt und wenn dieser prämienberechtigt ist. Hierzu muss er seine Daten über den Empfehlungslink oder auf der Webseite swn.net/energie-wasser/rechner angeben. Bei erfolgreichem Produktabschluss zwischen Empfehlungsempfänger und SWN Stadtwerke Neumünster GmbH unter Nutzung des Empfehlungslinks bzw. bei korrekter Eingabe des Empfehlungscodes hat der Empfehlungsempfänger Anspruch auf eine Prämie, soweit die Voraussetzungen der Ziffer 5 Erfolgreiche Empfehlung vorliegen.

5 Erfolgreiche Empfehlung

Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- das Empfehlungstool der Stadtwerke Neumünster GmbH wurde für die Empfehlung genutzt,

- der Produktabschluss mit dem Empfehlungsempfänger ist auf den Werber zurückzuführen,

- der Produktabschluss ist über einen Empfehlungslink erfolgt bzw. der Empfehlungscode wird im Rahmen der Bestellung angegeben,

- der Empfehlungsempfänger hatte in den letzten zwölf Monaten vor Auftragseingang an der angegebenen Lieferadresse (Entnahmestelle bzw. Verbrauchsstelle) kein mit SWN bestehendes Strom- und/ oder Gaslieferverhältnis,

- der Lieferbeginn des geworbenen Neukundenvertrages darf am Tag der Auftragserteilung nicht weiter als zwölf Monate in der Zukunft liegen,

- durch die Empfehlung des Werbers muss mit dem Empfehlungsempfänger ein wirksamer, nicht widerrufener Vertrag zustande kommen. Damit dies geschieht, darf der Empfehlungsempfänger keine Negativmerkmale bei dessen Bonitätsprüfung ausweisen und zudem muss die Belieferung tatsächlich möglich sein (z.B. müssen anderweitige Belieferungsverträge für die Verbrauchsstelle gekündigt sein, bzw. für SWN kündbar sein),

- die Empfehlung kommt unter Beachtung der sich aus den Teilnahmebedingungen ergebenen Pflichten zustande,

- der Werber ist nicht gleichzeitig Empfehlungsempfänger. Ein über eine solche Eigenempfehlung abgeschlossener Vertrag mit der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH ist nicht prämienfähig.

6 Pflichten des Werbers

a) Das Empfehlungstool für die Empfehlungen ist zu nutzen.

b) Der Werber tritt nur als persönlicher, privater Werber auf. Die Einschaltung Dritter oder eine hauptberufliche, geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung der Aktion ist dem Werber nicht gestattet.

7 Prämien/Versand/Gewährleistung

a) Der Werber und ggf. der Empfehlungsempfänger hat nach erfolgreicher Empfehlung einen Anspruch auf eine Prämie gegen die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH. Der Anspruch auf die Prämie unterliegt einer Verjährungsfrist von drei Monaten.

b) Die Prämie für den Werber umfasst einen Gutschein in Höhe von 50,00 Euro des Anbieters Wunschgutschein GmbH. Diese Prämie gilt nur für einen Produktabschluss durch den Empfehlungsempfänger, der entsprechend dieser Teilnahmebedingungen zustande gekommen ist, insbesondere müssen die Voraussetzungen der Ziffer 5 vorliegen.

Die Einlösebedingungen des Gutscheins sind unter WUNSCHGUTSCHEIN | Einlösebedingungen bei WUNSCHGUTSCHEIN.de zu finden.

c) Für jede erfolgreiche Empfehlung nach Ziffer 5 wird die Prämie dem Werber per E-Mail übersandt.

d) Die Gewährung der Prämie an den Werber erfolgt durch SWN vier bis sechs Wochen nach Vertragsbestätigung des Produktabschlusses gegenüber dem Empfehlungsempfänger.

e) Sofern dies auf der Aktionsseite ausgewiesen wird, erhält der Empfehlungsempfänger eine Prämie in Höhe von 50,00 Euro brutto. Die Prämie für den Empfehlungsempfänger in Höhe von 50,00 € brutto wird nach Ablauf der Widerrufsfrist dem Kundenkonto des Empfehlungsempfängers gutgeschrieben. Die Prämie wird mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet.

f) Sofern der Werber und/oder der Empfehlungsempfänger die Prämie nicht erhalten hat, kann sich der Werber und/oder der Empfehlungsempfänger nach erfolgreichem Produktabschluss des Empfehlungsempfänger per E-Mail an kundenservice@swn.net wenden. Für die Prüfung des Prämienanspruchs ist die Angabe der EmpfehlungsID der verwendeten Empfehlung des Werbers sowie der Name, Vorname und das Geburtsdatum des Empfehlungsempfängers erforderlich. Das Geburtsdatum wird nur für die Verifizierung und Identifizierung im Falle von Nachfragen des Werbenden bzw. Empfehlungsempfängers erhoben.

g) Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH behält sich vor, die Prämien jederzeit im Hinblick auf Prämienwert und/oder Art der Prämie anzupassen.

g) Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

h) Die Prämie kann nicht für bereits abgeschlossene Verträge gewährt werden.

8 Nutzung und Weiterverkauf von Prämien

Der Werber kann erhaltenen Gutschein nur höchstpersönlich auf den Seiten der entsprechenden Unternehmen einlösen. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Es gelten die Gutscheinbedingungen der jeweiligen Unternehmen. Es ist dem Werber untersagt, Prämien gewerblich oder zu kommerziellen Zwecken zu vertreiben. Es ist insbesondere untersagt, die Prämien über Internethäuser (z.B. ebay) oder auf sonstigem Wege zu veräußern.

9 Ausschluss von der „Freunde werben Freunde”-Aktion

Bei einem vom Werber zu vertretendem Missbrauch der „Freunde werben Freunde“-Aktion behält sich die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH vor, die Prämie zu verweigern, ersatzlos zu streichen bzw. zurückzufordern. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Werber „Freunde werben Freunde“ vertragswidrig nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer oder zu gewerblichen Zwecken nutzt.

10 Haftung der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH

a) Die Haftung von SWN sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

b) Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen

11 Gültige Version der Teilnahmebedingungen

Es gilt die zum Zeitpunkt der Kundenwerbung jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kundenwerbung ist die Versendung des Links an den Empfehlungsempfänger.

12 Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13 Datenschutzhinweise

Zur Durchführung der „Freunde werben Freunde“-Aktion verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten des Werbers und des Empfehlungsempfängers, die wir im Zusammenhang mit der Empfehlung erhoben haben, nämlich Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird nur für die Verifizierung und Identifizierung im Falle von Nachfragen des Werbenden bzw. Empfehlungsempfängers erhoben.

Bei Sachprämien verarbeiten wir zusätzlich die Postanschrift und bei Geldprämien zusätzlich die IBAN. Zudem verarbeiten wir die Information, dass der Werber einen bestimmten Kunden geworben hat. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster, E-Mail: swn@swn.net, Tel: 04321 202-0, Fax: 04321 202-386. Der Datenschutzbeauftragte kann unter den oben benannten Kontaktdaten und unter Datenschutz[at]@swn[dot].net oder unserer Postadresse mit Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“ erreicht werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung der „Freunde werben Freunde“-Aktion (gem. Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO) und ist hierfür erforderlich, da eine Teilnahme sonst nicht möglich ist. Eine Übermittlung an Länder außerhalb der EU findet nicht statt. Die im Rahmen der „Freunde werben Freunde“-Aktion erhobenen Daten werden von der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert; sofern personenbezogenen Daten keiner Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden sie drei Monate nach der Erhebung gelöscht. Das Recht der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, die Daten im Rahmen eines Strom- oder Gasvertragsabschluss weiterhin zu speichern und zu nutzen, bleibt hiervon unberührt.

Erfolgt die Empfehlung, indem der Werber dem Empfehlungsempfänger einen Empfehlungslink schickt, so enthält dieser ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, nämlich eine EmpfehlungsID, ohne Angabe seines Namens oder Vornamens. Sollte der Werber oder Empfehlungsempfänger den Nichterhalt der Prämie nach Ziffer 7 e) der Teilnahmebedingungen reklamieren, ermittelt die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH die EmpfehlungsID des Werbers sowie eindeutige Identifikationsmerkmale des Geworbenen (Vorname, Nachname und Geburtsdatum), um den Prämienanspruch zu prüfen. Die Teilnehmenden an der „Freunde werben Freunde”-Aktion haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, sowie auf deren Berichtigung, Löschung, die Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Teilnehmer an der „Freunde werben Freunde”-Aktion haben zudem das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzinformationen. Diese finden Sie hier.