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Übergangsfrist bis Juli 2024:

Änderung der TV-Signallieferung in Mehrfamilienhäusern

Kabelfernsehen in Kürze nicht mehr in den Nebenkosten enthalten.

Im Dezember 2021 wurde das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) von der Bundesregierung verabschiedet. Dadurch wird sich auch die TV-Signallieferung in Mehrfamilienhäusern verändern.

Was bedeutet das für dich?

Bislang war die Signallieferung so aufgebaut, dass Eigentümer*innen bzw. Verwaltungen mit SWN einen Vertrag über die Gesamtversorgung des TV-Signals in den jeweiligen Gebäuden geschlossen haben. Die Kosten der Signallieferung konnten dann über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Die Gesetzesänderung vom Dezember 2021 ändert dies nun mit einer Übergangsfrist bis Anfang Juli 2024 wie folgt:

  • Die Verträge mit den Eigentümer*innen bzw. Verwaltungen werden mit deren Zustimmung schrittweise auf die sogenannte Glasfaserbereitstellung (kurz GBE) umgestellt.
     
  • Die Glasfaser-Infrastruktur in den Gebäuden bleibt weiterhin vollständig erhalten bzw. wird mit der neuen Vertragsgrundlage ausgebaut, falls noch nicht vorhanden.
     
  • In deiner Nebenkostenabrechnung reduziert sich der Betrag der bisherigen Umlage in der Betriebskostenabrechnung auf 5,00 € monatlich für die Glasfaserbereitstellung.
     
  • Du hast zukünftig selbst die Möglichkeit das Kabel TV-Signal zu buchen, bspw. als zusätzliche Option bei unseren GIGA⁵-Produkten.
     
  • Zusätzlich gibt es für dich einen monatlichen Rabatt in Höhe von 5,00 € auf die Grundpreise aller GIGA⁵-Internetprodukte - und das zeitlich unbegrenzt!

Durch die vielen Kombinationsmöglichkeiten der jeweiligen Produkte, Optionen und der zahlreichen Vorteile bei der Nutzung der Glasfaser für das Internet in deiner Wohnung, stehen wir dir hierbei exklusiv als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Der genaue Zeitpunkt zur Umstellung der TV-Signallieferung erfolgt im Dialog mit den Eigentümer*innen bzw. der Verwaltung. Wir empfehlen dir jedoch schon jetzt mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine durchgehende und für dich passende Versorgung sicherzustellen.

Änderung der TV-Signallieferung

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Informationen und Fragen rund das neue Gesetz für Telekommunikation

  • Was ist das GBE?

     

    GBE steht für das Glasfaserbereitstellungsentgelt und löst die TV-Grundversorgung ab. Bei dem GBE handelt es sich um ein Entgelt, welches für den FTTH-Vollausbau eines Mehrfamilienhauses von der Person mit Eigentum an SWN gezahlt wird. Der GBE-Vertrag ist somit Grundlage des Ausbaus.
  • Was passiert mit Bestandsverträgen zur TV-Grundversorgung?

    Wir kontaktieren alle Eigentümer*innen mit TV-Grundversorgungsverträgen, um eine Umstellung auf GBE-Verträge, nach Einwilligung, durchzuführen.

  • Kann ich auch nur TV buchen?

    In Mehrfamilienhäusern mit GBE-Vertrag bieten wir die Möglichkeit des TV-only Produktes an. Die Vertragsunterlagen hierfür finden Sie hier.

  • Wann erhalten Bewohner*innen eines Mehrfamlienhauses mit GBE-Vertrag ihren Rabatt auf die monatliche Nutzung?

    Nach Ablauf des Neukundenrabattes (sofern gegeben) wird der Rabatt automatisch mit der monatlichen Rechnungsstellung verrechnet. Ausnahme bei Produkten:

    • TV only
  • Was verändert sich für mich als Mehrfamilienhaus-Eigentümer*in mit der TKG-Novelle?

    Wir haben die Produkte im Bereich der Mehrfamilienhäuser angepasst und die Rechnungsstellung für GBE-Verträge transparenter gestaltet.

Du bist Eigentümer*in eines Mehrfamilienhauses?

Hier findest du alle notwendigen Informationen für Vermieter*innen.

MFH