Im Dezember 2021 wurde das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) von der Bundesregierung verabschiedet. Dadurch wird sich auch die TV-Signallieferung in Mehrfamilienhäusern verändern.
Was bedeutet das für dich?
Bislang war die Signallieferung so aufgebaut, dass Eigentümer*innen bzw. Verwaltungen mit SWN einen Vertrag über die Gesamtversorgung des TV-Signals in den jeweiligen Gebäuden geschlossen haben. Die Kosten der Signallieferung konnten dann über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Die Gesetzesänderung vom Dezember 2021 ändert dies nun mit einer Übergangsfrist bis Anfang Juli 2024 wie folgt:
- Die Verträge mit den Eigentümer*innen bzw. Verwaltungen werden mit deren Zustimmung schrittweise auf die sogenannte Glasfaserbereitstellung (kurz GBE) umgestellt.
- Die Glasfaser-Infrastruktur in den Gebäuden bleibt weiterhin vollständig erhalten bzw. wird mit der neuen Vertragsgrundlage ausgebaut, falls noch nicht vorhanden.
- In deiner Nebenkostenabrechnung reduziert sich der Betrag der bisherigen Umlage in der Betriebskostenabrechnung auf 5,00 € monatlich für die Glasfaserbereitstellung.
- Du hast zukünftig selbst die Möglichkeit das Kabel TV-Signal zu buchen, bspw. als zusätzliche Option bei unseren GIGA⁵-Produkten.
- Zusätzlich gibt es für dich einen monatlichen Rabatt in Höhe von 5,00 € auf die Grundpreise aller GIGA⁵-Internetprodukte - und das zeitlich unbegrenzt!