Haus- und Badeordnung

Service

Haus- und Badeordnung der SWN Bäder und Freizeit GmbH

  • § 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

    Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bad am Stadtwald (im Folgenden „Bad“). Dieser umfasst die Innen- sowie die Außenanlage inklusive der zum Bad gehörenden Parkplätze.

  • § 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

    1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
    2. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
    3. Das gesamte Bad einschließlich seines Umfeldes (Parkplatz, Zuwegung) wird aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Besonders sensible Bereiche, wie Umkleiden und Duschen, sind selbstverständlich davon ausgenommen. Die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere dessen § 4, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Das Bad hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
    4. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
    5. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
  • § 3 Öffnungszeiten, Preise

    1. Die jeweiligen Öffnungszeiten für das Schwimmbad und den Saunabereich sowie die gültigen Preise sind unter https://www.stadtwerke-neumuenster.de/bad/preise-oeffnungszeiten abrufbar und zusätzlich durch Aushang im Eingangsbereich einsehbar.
    2. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
    3. Für das Freibad, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
    4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des betreffenden Preises.
    5. Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
    6. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
  • § 4 Zutritt

    1. Die Badezeit ergibt sich aus der online unter https://www.stadtwerke-neumuenster.de/bad/preise-oeffnungszeiten abrufbaren und im Eingangsbereich einsehbaren Preisliste. Bei Überschreitung dieser Badezeit verpflichtet sich der Nutzer, die darüberhinausgehende Badezeit zu den dann geltenden Preisen zusätzlich zu vergüten.
    2. Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. Für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
    3. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung unzulässig.
    4. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
    5. Nutzer des Fitnesscenters dürfen Bad und Sauna insgesamt 3 Stunden pro Tag benutzen.  Die Nutzer sind verpflichtet, sich bei Benutzung durch den vom Fitnesscenter ausgegebenen Transponder auszuweisen.
    6. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Person erforderlich. Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist die Nutzung des Bades ohne Begleitung unter Vorlage des Schwimmabzeichen Bronze möglich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind vorbehalten.
    7. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten volljährigen Begleitperson gestattet.
    8. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet,
      • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
      • die Tiere mit sich führen,
      • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an offenen Wunden leiden sowie
      • Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vom Bad gestattet.
  • § 5 Verhaltensregeln

    1. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
    2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
    3. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Das Tragen von Unterwäsche ist aus hygienischen Gründen untersagt. Kleinkinder haben grundsätzlich „Aqua-Windeln“ zu tragen. Eventuelle Verunreinigungen in den Becken sind unverzüglich beim Personal anzuzeigen. Saunagäste tragen außerhalb der Sauna einen Bademantel.
    4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel, wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer, sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
    5. Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
    6. Das Fotografieren und Filmen ist im Außen- und Innenbereich des Bades grundsätzlich nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
    7. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
    8. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
    9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
    10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
    11. Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
    12. Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
    13. Fundsachen sind unverzüglich dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
    14. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
    15. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
  • § 6 Haftung

    1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

    2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen.
      Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

    3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

    4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

  • § 7 Streitbeilegungsverfahren

    Die SWN Bäder und Freizeit GmbH nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu ihrem Nutzungsverhältnis Bäderbetrieb teil.

    Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr/.

    Unsere E-Mail-Adresse lautet bad@swn.net.

  • § 8 Inkrafttreten

    Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Aushang in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden Fassungen.