Abfall einfach entsorgen
Interkommunaler Recyclinghof
Ihren Abfall zu entsorgen, ist bei uns ganz einfach: Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug direkt bis zum jeweiligen Container und geben dort Ihren Abfall ab. Falls Sie Hilfe beim Entladen benötigen, fassen wir gern mit an.
News
Tipps und Tricks
Hier greifen wir Fragen zum Thema Abfallvermeidung auf und geben viele Tipps zur richtigen Müllentsorgung.
Unsere Angebote für Ihren Garten
©Alexander Raths - stock.adobe.com Für nur 40 €
Vorteilskarte für Gartenfreunde
Mit unserer Vorteilskarte für Gartenfreunde können Sie zehn Mal Ihre Gartenabfälle für nur 40 € bei uns abgeben.
Holsteiner Gartenerde
Unsere Gartenerde ist garantiert keimfrei, d.h. ohne Wildkräutersamen. Eine Mischung aus Kompost (Körnung 0-20 mm) und 25 % Kies, ideal für Ihre Beete.
Recycling
Einmal hin - alles weg!
Richtig entsorgen ist ein Kinderspiel! Unser Recyclinghof nimmt Ihnen merh als 20 unterschiedliche Abfallarten ab - viele davon sogar kostenlos. Lesen Sie hier alles zu den Abfallarten und deren Preise.

Häufige Fragen zum Thema Wertstoffanlieferung
News
Moderate Preisanpassung ab dem 01.01.2023
Die steigenden Energiepreise wirken sich leider auch auf die Kosten der Abfallbehandlung sowie auf die Transportkosten aus. Um die Abfallentsorgung am Standort Wittorferfeld sicherzustellen und weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, müssen wir zum 1. Januar 2023 eine moderate Preiserhöhung vornehmen. Dabei beschränken wir uns auf die Preise für verwogene Mengen. Die Pauschalpreise bleiben gleich!
Herbslaub - kostenlose Annahme bis Jahresende
Der Herbst färbt die Blätter schön bunt, aber das nasse Laub macht die Gehwege auch rutschig. Darum ist das Laubfegen ein notwendiges Übel – die Entsorgung ist zum Glück einfach:
Auch in diesem Jahr können Neumünsteraner Bürger*innen ihr Herbstlaub kostenfrei abgeben.Jahresemissionen 2021
Immer im Frühjahr eines Jahres informieren wir über unsere Jahresemissionen des vergangenen Jahres.
Die Genehmigung der MBA Neumünster basiert auf der 30. Bundes–Immissionsschutz–Verordnung (BImSchV). Sie ist speziell für Mechanisch–Biologische Abfallbehandlungsanlagen erlassen worden und schreibt die Untersuchung dieser Parameter vor: Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff (Summe aller organischen Kohlenstoff–Verbindungen = Total Organic Carbon, TOC), Lachgas (Distickstoffoxid) und Geruchstoffe. Dioxine und Furane müssen nach neuer Gesetzeslage nicht mehr gemessen werden.