Die Gewerbeabfall-Verordnung
Seit August 2017 ist die aktuelle Gewerbeabfall-Verordnung in Kraft getreten. Gewerbebetriebe müssen ihre Abfälle nun besser trennen, so dass sie recycelt werden können. Dies betrifft alle gewerblichen Abfallerzeuger unabhängig von der Größe des Betriebes. Die Verordnung schreibt die Getrenntsammlung von bis zu 90 % des in Gewerbebetrieben anfallenden Abfalls vor.
Der Partner an Ihrer Seite
Der Interkommunale Recyclinghof im SWN-Wertstoffzentrum ist langjähriger Partner vieler Gewerbebetriebe aus Neumünster und Umgebung. Bei uns können alle Betriebe vor Ort ihre Gewerbeabfälle sortieren. Es gibt rund 20 verschiedene Abfallarten, die der Interkommunale Recyclinghof getrennt sammelt und einer stofflichen oder thermischen Verwertung zuführt. Wir erfüllen die gesetzlichen Recyclingquoten sicher und erstellen den Betrieben eine Bescheinigung über ihre angelieferten Abfälle.
Ziel ist es, die stoffliche Verwertung von Gewerbeabfällen zu steigern. Pappe, Papier und Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle sind von Gewerbebetrieben fortan getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Nur wenn die anfallende Menge so gering ist, dass eine Getrenntsammlung nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden ist, dürfen Abfälle gemischt gesammelt werden. Das Abfallgemisch muss dann in einer dafür zugelassenen Sortieranlage vorbehandelt werden.
Unser Recyclinghof ermöglicht eine Sortierung von Abfällen aller vorgeschriebenen Fraktionen. Zusätzlich werden Bau- und Abbruchabfälle, Dämmmaterialien und Teerpappe angenommen.