Barrierefreiheit in NMS

Mit SWN barrierefrei unterwegs!

Tipps für mobilitätseingeschränkte Personen

Barrierefreies Busfahren

Alle Linienbusse für den Stadtverkehr Neumünster sind mit Niederflur- und Kneelingtechnik ausgestattet. Niederflurtechnik bezeichnet den stufenlosen Einstieg in das Fahrzeug. Zusätzlich wird eine pneumatische Absenkung des Fahrzeuges auf der Einstiegsseite durchgeführt (Kneeling).

Dies macht das Ein- und Aussteigen für alle Fahrgäste, insbesondere aber für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, bequem und sicher.


Unsere Fahrzeuge sind barrierefrei

Im Innenraum haben die Busse viel Platz für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle. In vielen unserer Busse sind die Haltestangen in Gelb gehalten, denn diese Farbe ist kontrastreich und wird so auch von Menschen mit geringerem Sehvermögen am besten wahrgenommen. 

  • Rollstuhl beim Einstieg

    Neumünster

    Barrierefreie Haltestellen

    Die Anlage und Gestaltung von Haltestellen liegt im Verantwortungsbereich der Stadt Neumünster. Viele Haltestellen im Stadtgebiet sind bereits gemäß dem städtischen Haltestellenkonzept einheitlich mit hohen Bordsteinen und taktilen Leitstreifen ausgestattet.

    In Verbindung mit der Niederflurtechnik wird dadurch ein nahezu ebenerdiger Einstieg ermöglicht. Damit wird vor allem Fahrgästen mit behinderungs- oder altersbedingten Einschränkungen sowie mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen die barrierefreie Nutzung des ÖPNV erleichtert.

  • Rollator an Haltestelle

    NAH.SH

    Richtig einsteigen

    Es gilt im ganzen Tarifgebiet des NAH.SH „Bitte vorn einsteigen“ und beim Busfahrer eine gültige Fahrkarte vorzeigen oder kaufen. Für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität gelten Ausnahmen:

    • Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen, Kinderwagen oder sperrigem Gepäck dürfen an der zweiten Tür einsteigen, um gleich an der passenden Stellfläche zu sein. Sie brauchen auch nicht nachträglich nach vorn zu gehen, um dem Fahrer den gültigen Fahrschein zu zeigen.
    • Blinde Fahrgäste mit einem Langstock und/oder Armbinde können ebenfalls direkt hinten einsteigen und sollten nach Möglichkeit auch hinten aussteigen.

so geht's ganz einfach

Unser Tipp für Rollatornutzer*innen

  • WARTEN AUF DEN BUS

    Nutzen Sie die zweite Tür

    Am besten positionieren sich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität beim Warten auf den Bus auf Höhe der zweiten Tür. Dabei bitte den Fahrschein sichtbar in der Hand halten, damit der Busfahrer sie beim Heranfahren bemerkt.

  • Einsteigen mit Rollator

    Vorwärts einsteigen

    Für einen sicheren Halt steigen Fahrgäste mit Rollator vorwärts ein. Heben Sie zuerst den Rollator in den Bus und stellen die Bremse fest. Danach steigen Sie selbst ein.

  • Aussteigen mit Rollator

    Rückwärts aussteigen

    Stehen Sie erst von Ihrem Platz auf, wenn der Bus hält. Der Ausstieg mit Rollator fällt rückwärts oft leichter. Zuerst steigen Sie ohne Rollaror aus. Halten Sie sich dabei an der Tür oder Stange fest.

Sitzplätze

In den SWN-Bussen sind mehrere gut zugängliche Plätze mit dem blauen Piktogramm „mobilitätseingeschränkte Person“ gekennzeichnet, z.B. einer der vorderen Vierersitze.

Ein rechtlicher Anspruch auf einen solchen Sitzplatz besteht nur, wenn alle anderen Plätze belegt sind. In diesem Fall sollte der Fahrgast den Sitzenden ansprechen oder den Schwerbehindertenausweis vorzeigen. Sollte dies nicht ausreichen, ist das Fahrpersonal gern behilflich.

 

SWN Barrierefreiheit

Ausstiegswunsch anzeigen

Im Bereich der Stellfläche befinden sich spezielle Drucktasten, um Ihren Ausstiegswunsch mitzuteilen. Wenn Sie diese Taste benutzen, weiß der Busfahrer, dass er den Bus zum Ausstieg absenken muss und wird besonders aufmerksam darauf achten, dass Sie den Bus sicher verlassen können.

  • Busfahrt mit Rollator

    • Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Rollatoren mindestens mit der Bremse gesichert werden, um einen guten Stand bei Bremsmanövern im Bus zu haben.
    • Wenn möglich, klappen Sie den Rollator im Bus bitte zusammen, um Platz für andere Fahrgäste zu machen.
    • Setzen Sie sich bitte auf einen Sitzplatz im Bus und nicht auf den Rollator.
    • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass im Bus grundsätzlich nur so viele Rollatoren mitgenommen werden können, wie entsprechende Stellflächen verfügbar sind.

    Kennen Sie schon unsere Busschule für Senioren?

  • Busfahrt mit Rollstuhl

    Wenn Sie mit einem Rollstuhl den Bus nutzen möchten, wird das Fahrpersonal bei Bedarf die Rampe an der zweiten Tür ausklappen, sobald die übrigen Fahrgäste ein- bzw. ausgestiegen sind. Die Klapprampe ist für Traglasten bis maximal 350 kg ausgelegt.

    Die Sicherheit unserer Fahrgäste steht für uns an oberster Stelle. Damit Sie eine sichere Fahrt mit unseren Bussen erleben, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten: Den Rollstuhl bitte entgegen der Fahrtrichtung an die letzte Sitzbank gegen die Prallfläche stellen und die Feststellbremsen anziehen. Bitte vermeiden Sie, Tragetaschen oder dergleichen an die Griffe zu hängen.

  • Beförderung von Schwerbehinderten

    Folgende Zusätze auf dem Schwerbehindertenausweis berechtigen zur kostenlosen Inanspruchnahme z.B. von Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen:

     
    GBewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
    aGAußergewöhnlich gehbehindert
    HHilflos
    GLGehörlos
    BLBlind
    BBerechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson

    Schwerbehinderte, die einen dieser Vermerke im Ausweis haben und eine gültige Wertmarke vorweisen können, nutzen die SWN-Busse kostenfrei. Wenn auch der Buchstabe „B“ vermerkt ist, kann zusätzlich eine Begleitperson kostenfrei mitfahren.  

    Viele Schwerbehinderte haben auf ihrem Behindertenausweis zusätzliche Vermerke, die auf gesundheitliche Einschränkungen hinweisen und zu ausgleichenden Ansprüchen berechtigen. Laut Sozialgesetzbuch gibt es eine Freifahrtenregelung für den öffentlichen Personennahverkehr. Es wird jedoch in der Regel eine Eigenbeteiligung fällig, die jährlich 80 € beträgt, halbjährlich 40 €.

    Nähere Auskünfte - auch darüber, in welchen Fällen die Wertmarke kostenlos zu erhalten ist, erteilt Ihnen das

    Landesamt für soziale Dienste, Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster (Telefon 04321-9135).

    Hier erhalten Sie als Nachweis der Zahlung auch die Wertmarke für Ihren Schwerbehindertenausweis. Wenn Sie sich für diese unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr entscheiden, kann nicht gleichzeitig eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt werden.

    • In Deutschland können freifahrtberechtigte Personen ihr Handgepäck, einen Rollstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel und einen Blindenhund kostenlos mitnehmen.
    • Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens "B" im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. Die Begleitperson wird auch dann unentgeltlich befördert, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Nicht möglich ist allerdings die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen "B" tragen.
    • Bei schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen "BI" werden Blindenführerhunde grundsätzlich kostenfrei befördert. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.

     

  • Busfahrt mit E-Scooter

    Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen der SWN Verkehr

    Mit einem bundesweit verbindlichen Erlass der Länder wurden die Bedingungen zur Mitnahme von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen geregelt. Danach müssen E-Scooter für eine sichere Beförderung in Linienbussen im Wesentlichen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

    • 4-rädriges Fahrzeug
    • Maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person 300 kg
    • Maximal zulässige Länge 1,2 m
    • Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt
    • Eignung für die Rückwärtseinfahrt in den Bus: die E-Scooter-Nutzer*in muss selbstständig rückwärtsin den Bus einfahren können
    • Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, um über eine um maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen

       

    Bestätigungsschreiben für E-Scooter in den Linienbussen der SWN Verkehr

    Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird auf dem Betriebshof der SWN Verkehr überprüft. Die E-Scooter-Nutzer*in erhält zum Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen und der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters ein Bestätigungsschreiben der Betriebsleitung. Dieses berechtigt zur Nutzung der Linienbusse der SWN Verkehr.

    Das Schreiben und der Schwerbehindertenausweis sind von der E-Scooter-Nutzer*in während der Linienfahrt mitzuführen und sind auf Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen.

     

    Weitere Hinweise zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen

    • 80 % der Linienbusse der SWN Verkehr sind zur Mitnahme von E-Scootern geeignet. Sie führen eine entsprechende Kennzeichnung.
    • Die Verantwortung bei der Benutzung liegt bei dem Fahrgast.
    • Die Beförderungspflicht besteht nicht, wenn der Aufstellplatz für den E-Scooter bereits durch andere Fahrgäste (mit Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen oder allgemein durch einen voll besetzten Bus) belegt ist.

Busschule

Wir empfehlen unsere Schulungen zur Einweisung und Übung im Umgang mit Rollator, Rollstuhl oder E-Scooter. Mehr Infos lesen Sie hier.