Alle Emissionsmessungen erfolgten während des laufenden Betriebes. Es wurden gesetzlich zugelassene Prüfinstitute beauftragt und eigene Messeinrichtungen genutzt. Die Funktion der eigenen Messeinrichtungen wurde von einem dafür zugelassenen, unabhängigen Institut überprüft.
Die Messungen ergaben: Die MBA Neumünster hält alle Grenzwerte sicher ein. Es gab keine Überschreitungen von Halbstunden- oder Tagesmittelwerten.
Eine neue Sieb- und Zerkleinerungstechnik sowie der Wegfall der biologischen Trocknung sorgten dafür, dass am Ende des Jahres kein Staubgehalt in der Abluft nachweisbar war. Somit wird die Selbstverpflichtung von 7 Milligramm pro Kubikmeter Abluft mehr als deutlich eingehalten!
Mit einem Jahresmittelwert von 3,7 Gramm Lachgas pro verarbeiteter Tonne Abfall unterschritt die MBA Neumünster den gesetzlich festgelegten Lachgaswert von 100 Gramm pro Gewichtstonne Abfall ebenfalls sehr deutlich.
Im Bereich der Kohlenstoffverbindungen kam die Anlage am 31.12.2021 auf einen rollierenden Jahresmittelwert von 7,6 Milligramm pro Kubikmeter Abluft. Damit blieb sie weit unter der strengen Selbstverpflichtung von 15 Milligramm pro Kubikmeter Abluft.
Die am MBA-Abluft-Schornstein gemessenen Geruchsemissionen lagen ebenfalls unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes. Die entnommenen Proben wiesen eine durchschnittliche Geruchstoff–Konzentration von 160 Geruchs-Einheiten (GE) pro Kubikmeter Abluft auf. Die kalkulierte Messungenauigkeit wurde bereits aufgeschlagen - zulässig sind 500 GE.
Allerdings kam es im zurückliegenden Jahr zu Problemen mit den beiden Regenerativ Thermischen Oxidatoren, welche die belastete Abluft reinigen. Auch gab es einige Ausfälle des Emissionsauswertungsrechners. Die Probleme konnten in allen Fällen zeitnah behoben werden. Weder vor dem jeweiligen Ausfall noch danach wurden erhöhte Werte festgestellt, so dass diese Ereignisse keine negativen Auswirkungen hatten.