Stadt muss Entgelt für Fernwärme-Konzession ändern
16.06.2021
Gutachten prüft Gestattungsentgelt der SWN an Neumünster für Fernwärme-Netz – bisherige Gestattungsentgelte zu hoch – Neuregelung erforderlich
Neumünster (swn). Ein gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten hat jetzt festgestellt: Die Stadtwerke Neumünster (SWN) zahlen zu viel Gestattungsentgelt an die Stadt Neumünster für Fernwärme. Dieses wird erhoben für die Erlaubnis, dass ein Energieunternehmen öffentliche Flächen für das Leitungsnetz verwenden darf. Das Ergebnis des Gutachtens bedeutet zum einen, dass die Bemessungsgrundlage für die Zukunft neu geregelt werden muss. Zum anderen müssen die Partner sich darüber verständigen, wie die Rückforderungsansprüche der SWN beglichen werden. Diese müssen aus rechtlichen Gründen geltend gemacht werden. Es handelt sich um eine Summe von bis zu 20 Millionen Euro seit 2007. „Wir suchen nun gemeinsam mit der Stadt nach einer Lösung, die den städtischen Haushalt nicht zusätzlich belastet“, sagt SWN-Geschäftsführer Michael Böddeker. „Wir haben das Gutachten zur Kenntnis genommen. Die Höhe der Summe und der Zeitraum der Rückforderung sind noch zu prüfen“, ergänzt Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras. Auf die Fernwärmepreise von Privatkunden hat das Gutachten keine Auswirkung. Gestattungsabgaben müssen weder in den Fernwärmepreis einfließen, noch getrennt ausgewiesen werden. Die Preise der SWN-Fernwärme liegen im Mittelfeld in Schleswig-Holstein; sie sind und waren kartellrechtlich immer in Ordnung.
Die Stadtwerke Neumünster bieten neben Strom, Gas und Trinkwasser in Neumünster auch in etlichen Stadtteilen Fernwärme an. „Städte und Gemeinden erheben von Energieunternehmen für die Nutzung des öffentlichen Raums Konzessionen oder Gestattungsentgelte; sie zahlen also eine Art Maut dafür, dass sie unter Gehwegen und Straßen Leitungen verlegen dürfen“, erklärt Michael Böddeker. Zwischen SWN und der Stadt Neumünster besteht seit 2005 ein Gesamtkonzessionsvertrag für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, der Ende 2012 für den Teil der Fernwärme neu geregelt worden ist. Der 2012 unterzeichnete neue Gestattungsvertrag für Fernwärme trat am 1. Januar 2013 in Kraft; er hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2042. Auf dieser Grundlage zahlte SWN im Durchschnitt rund 1,8 Millionen Euro im Jahr.
SWN erhebt Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abgaben
„Bereits eine durch meine Vorgänger veranlasste Prüfung Anfang 2019 ergab, dass das Entgelt für Fernwärme in diesem Paket zu hoch ist“, berichtet der SWN-Geschäftsführer. Dieses Ergebnis veranlasste SWN und die Stadt Neumünster, die Rechtmäßigkeit des vereinbarten Gestattungsentgelts durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen. Dieses Gutachten liegt nun vor: Es bestätigt die Einschätzung und empfiehlt, das Gestattungsentgelt anzupassen. Die Gutachter empfehlen, die Abgabe für Fernwärme von bisher durchschnittlich 1,8 Millionen Euro auf künftig rund 220.000 bis 280.000 Euro pro Jahr zu senken. Die Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Trinkwasser passen; sie werden von der Änderung nicht tangiert. Ebenso kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass SWN Rückforderungsansprüche für den überhöhten Fernwärme-Anteil an den Gestattungsentgelten geltend machen muss.
Lösung soll für Stadt Neumünster finanziell verträglich sein
SWN hat ihrer Gesellschafterin, der Stadt Neumünster, am Montag, 7. Juni 2021, das Gutachten übergeben. Am Dienstag – also einen Tag später – wurde die Ratsversammlung informiert; am Mittwoch haben konkrete Gespräche über die Bewertung des Gutachtens und das weitere Vorgehen begonnen. „Wir erörtern mit der Stadt mögliche Wege zur Begleichung der Rückforderungsansprüche. Wie diese aussehen werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Ziel ist aber, dass der Haushalt der Stadt Neumünster davon nicht berührt wird“, führt Michael Böddeker aus.
Endverbraucherpreise für Privatkunden werden nicht berührt
Das Gestattungsentgelt für Fernwärme berührt die Endverbraucherpreise von Privatkunden nicht. Es fließt dort in den Preis weder ein, noch muss es getrennt ausgewiesen werden. „Unsere Fernwärmepreise unterliegen kartell-rechtlichen Prüfungen. Sie sind von dort immer als fair und unauffällig testiert worden“, informiert Michael Böddeker. Anders könnte es bei den Fernwärmepreisen für Sondervertragskunden (Großabnehmer) aussehen. Dort werden Preisbestandteile getrennt ausgewiesen. „Hier läuft die sachliche und juristische Prüfung noch. Sicher ist jedoch: Wir sehen uns als Partner unserer Kunden. Entsprechend offen und ehrlich gehen wir miteinander um.“