Tarifbestimmungen

Verkehr

Tarifbestimmungen und Fahrgastrechte

Tarif- und Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs

Ein Land, ein Tarif, eine Fahrkarte: Mit dem Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sind Sie landesweit einfach und bequem unterwegs. Der SH-Tarif gilt für Fahrten mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Auch der SWN-Stadtverkehr in Neumünster ist diesem Verbund angeschlossen.

Es gelten die allgemeinen Tarif-und Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs. Lesen Sie diese direkt auf den Seiten der NAH.SH.

Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.

Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.

Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.

Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.

Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.

Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.

Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich erneut an den Beförderer wenden, oder an die

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr e.V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Tel. 030 - 644 99 33-11, Fax 030 - 644 99 33-10. www.soep-online.de,  oder an die

Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel +49 228 30795-400, Fax: +49 228 30795-499, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, http://www.eba.bund.de/.

Den vollständigen Text der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 181/2011 können Sie unter hier einsehen.

Bitte Kleingeld bereithalten

Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis, dass das Fahrgeld gern abgezählt bereitgehalten werden muss. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5,- € zu wechseln. Auch nehmen die Fahrer 1-Cent-Münzen im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen nicht entgegen.

Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5,- € nicht wechseln kann, wird dem Fahrgast eine Gutschrift über den zurückbehaltenen Betrag ausgestellt. Diese Gutschrift kann der Fahrgast nur beim Betriebshof der SWN Verkehr GmbH, Rendsburger Straße 87, einlösen, Öffnungszeiten Mo-Fr von 8 bis 16 Uhr.

Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, können wir ihn leider in unseren Bussen nicht befördern.

Kleingeld