Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten.
Sollte Ihre Frage nicht mit dabei sein, kontaktieren Sie uns gern telefonisch (04321 202-188) oder per E-Mail

SWN-Wasser und SWN-EnergieFernwärmeumstellung
SWN-VerkehrAbrechnungsservice für Hauseigentümer
Baustellenmanagement 

 

SWN-Verkehr

  • Erhalten Schüler und Auszubildende eine Fahrpreisermäßigung?

    Ja, wir bieten personengebundene Wochen- und Monatskarten an, diese erhalten Sie an den üblichen Verkaufsstellen. Sofern Sie ein Jahresabo abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an das DB-Reisezentrum im Neumünsteraner Hauptbahnhof.

  • Sind Bus-Zeitkarten übertragbar?

    Ja, Zeitkarten für Erwachsene sind übertragbar. Die Zeitkarten für Schüler und Auszubildende sind aufgrund der Ermäßigung personengebunden.

  • Ab welchem Alter müssen Kinder beim Busfahren eine Fahrkarte lösen?

    Jeder Fahrgast kann drei Kinder bis einschließlich 5 Jahre unentgeltlich mitnehmen. Alle anderen Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden zum Kinderfahrpreis befördert.

  • Ich habe etwas im Bus verloren. Wo bekomme ich meine Fundsache wieder?

    Das Fundbüro der SWN Verkehr GmbH befindet sich im Betriebshof, Rendsburger Straße 87, 24534 Neumünster, Telefon 04321 202-122.

SWN-Wasser und SWN-Energie

  • Welche Qualität und welchen Härtegrad hat unser Trinkwasser?

    Das Trinkwasser unterliegt strengen Kontrollen. Nach der Trinkwasserverordnung sind Grenz- und Richtwerte für Wasserinhaltsstoffe festgelegt. Die untersuchten und ermittelten Werte liegen weit unter den vom Gesetzgeber vorgegebenen Werten. Das Wasser der SWN ist von hervorragender Qualität und nicht gechlort. Es kann bedenkenlos direkt aus der Leitung getrunken und zur Herstellung von Babynahrung verwendet werden.
    Genaue Informationen zu den Messwerten sowie Angaben zum Härtegrad finden Sie hier.

  • Was muss ich tun bei Gasgeruch?

    Der SWN-Entstördienst ist rund um die Uhr besetzt, Sie erreichen ihn telefonisch unter 04321 202-303.

    Erdgas ist ungiftig und geruchslos. Zur Wahrnehmung wird es mit einem ganz eigentümlichen Geruchsstoff versehen. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie auch dann eine Meldung machen, wenn der Geruch nur schwach wahrnehmbar ist, oder wenn Sie ihn auf der Straße bemerken.

    Erdgas ist sicher. Sämtliche Einrichtungen vom Netz bis zum Haupthahn werden regelmäßig von SWN überprüft. Für Ihre Gasgeräte ist die fachkundige Person eines Installateurbetriebes zuständig.

    Verhalten bei Gasgeruch
    Falls Sie den typischen Gasgeruch riechen, befolgen Sie bitte diese Schritte:

    • Fenster und Türen öffnen
    • Offenes Feuer vermeiden
    • keine elektrischen Einrichtungen betätigen (Telefon, Handy, Klingel, Schalter)
    • Haupthahn schließen
    • Haus verlassen
    • Störung bei SWN melden (außerhalb der Wohnung oder des Hauses telefonieren)
  • Wer ist der Netzbetreiber und wofür ist er zuständig?

    Ein Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- und Gasnetzes verantwortlich. Die Netzbetreiber stellen den Energieversorgern ihre Netze zur Verfügung, damit diese die Endverbraucher mit Strom und Gas beliefern können.
    Das Durchleiten von Strom und Gas stellt eine Dienstleistung dar, für die der Netzbetreiber Netznutzungsentgelte erhebt. Die Höhe der Entgelte wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur festgelegt.
    Eigentümer*in und somit Netzbetreiber des Strom- und Gasnetzes in und um Neumünster ist die Schleswig-Holstein Netz AG.

  • Wer ist die Bundesnetzagentur und welche Rolle spielt sie bei der Energieversorgung?

    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine deutsche Bundesbehörde. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Netzbetreiber und die Wettbewerbsförderung innerhalb der deutschen Netzmärkte.

  • Wie erfolgt die Erfassung von Zählerständen?

    Die Beschaffung der Messwerte liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers.
    Betrachtet man das Beispiel Neumünster, ist die Schleswig-Holstein Netz AG federführend für die Ablesung der Strom- und Gaszähler verantwortlich. Die Zuständigkeit für die Ablesung der Wärme- und Wasserzähler liegt weiterhin bei SWN.

    Daher erfolgt die Ablesung folgendermaßen: Die Schleswig-Holstein Netz AG verschickt für die Strom- und Gasablesung Ablesekarten, SWN lässt durch den Dienstleister U-Serv die Ablesung für Wasser und Wärme vornehmen.

  • Was sind Ablesegebiete und wer legt diese fest?

    Die Ablesegebiete werden vom Netzbetreiber festgelegt. Die Einteilung hat einen organisatorischen Hintergrund und ermöglicht es, Informationen darüber zu geben wann in welchem Gebiet die Ablesung erfolgt.

  • Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

    Beim Strompreis wird zwischen zwei grundlegenden Bestandteilen unterschieden, dem Grund- und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Komponente (Zählergrundgebühr), wohingegen der Arbeitspreis die verbrauchsabhängige Komponente ist (Preis je Kilowattstunde).
    Genaue Informationen zu unserem den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie hier.

  • Warum weichen Abrechnungs- und Zahlungszeitraum auf der Rechnung voneinander ab?

    Der Start- und Endzeitpunkt des Abrechnungszeitraums ist vom Tag der Ablesung der/des Zähler/s abhängig. Der alte Zeitraum endet mit der Ablesung und der neue beginnt am Folgetag der Ablesung.

    Der Zahlungszeitraum beginnt und endet jeweils am Tag der Rechnungsstellung. Hierfür werden neben den Zählerständen noch einige andere Abrechnungsdaten (z.B. beim Medium Gas der Brennwert) benötigt. Erst wenn alle Daten vorliegen ist eine Rechnungsstellung möglich. Folglich ist der Zahlungszeitraum nicht parallel zum Abrechnungszeitraum.

  • Wie wird mein Gasverbrauch auf der Rechnung dargestellt?

    Ein Faltblatt des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. erklärt detailliert die Gasabrechnung für Privathaushalte. Dabei werden Begriffe wie Umrechnungsfaktor, thermische Energie, Zustandszahl oder Brennwert erläutert. Das Faltblatt können Sie hier öffnen. 

     

  • Was ist der Brennwert? Und wofür wird er benötigt?

    Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird. Dieser wird in kWh/m³ (Kilowattstunde/Kubikmeter) ausgedrückt. Der Wert hängt von der Zusammensetzung des Gases ab.
    Da der tatsächliche Brennwert immer von dem Normzustand abweicht, wird der Unterschied über einen Korrekturfaktor ausgeglichen. Dieser Faktor ist die Zustandszahl.
    Brennwert und Zustandszahl sind für die Abrechnung erforderlich, um den Zählerstand, der in m³ angegeben wird, in die abzurechnenden kWh umzurechnen. Beide Werte werden vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Die Umrechnung erfolgt anhand dieser Formel:

    kWh = m³ * Brennwert * Zustandszahl

    Die dazugehörigen Werte, finden Sie auf Ihrer Verbrauchsabrechnung.

  • Wie hoch ist der Stromverbrauch eines Kühlschranks?

    Je nach Größe und Alter des Gerätes liegt der Energieverbrauch zwischen 0,4 und 1,2 kWh in 24 Stunden. Wir leihen Ihnen gerne kostenlos ein Strommessgerät und Sie kontrollieren den Energieverbrauch Ihres Kühlgerätes.

  • Wie erfolgt die An- bzw. Abmeldung?

    Eine An- und/oder Abmeldung ist bei jedem Umzug erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, uns diesen schriftlich (Brief / E-Mail), telefonisch oder persönlich mitzuteilen.

    Für die schriftliche Mitteilung können Sie gerne unsere An- und Abmeldebögen nutzen.

    Wichtig sind vor allem die am Tag der Schlüsselübergabe festgestellten Zählerstände. Ohne diese ist die Ummeldung sowie die damit verbundene Rechnungsstellung nicht problemlos möglich.
    Zudem werden Informationen über die Warmwasserbereitung, die Wohnfläche, die Anzahl der einziehenden Personen, die Vor- bzw. Nachmieter (falls nicht bekannt Angaben des Eigentümers) benötigt. Im Falle eines Auszugs brauchen wir ebenfalls Ihre neue Anschrift.
    Eine fristgerechte Meldung beugt einer internen Einigung zwischen Ihnen und dem Vor- oder Nachmieter*in bei einer Verschiebung der Rechnungsstellung vor.

  • Was ist ein Abschlag?

    Als Abschlag wird der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch. Dieser Prognose liegt entweder der Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder eine Schätzung zugrunde.

    Die Schätzung wird anhand der Wohnfläche oder der Anzahl der einziehenden Personen vorgenommen.

  • Wieso gibt es in einem Abrechnungsjahr nur elf Abschläge?

    Im 12. Monat erfolgt die Jahresabrechnung. In ihr werden die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Preis des Jahresverbrauches verrechnet und die Differenz als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder erstattet.

    Damit für die Kundschaft keine Doppelbelastung entsteht, werden somit nur elf Abschläge gefordert.

  • Wann ist der Abschlag fällig?

    Der Abschlag ist immer zum 3. eines Monats fällig, dies ist für alle Kunden identisch. Systembedingt ist eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 15., nicht möglich.

  • Kann der Abschlag geändert werden?

    Ja, es ist möglich, die Abschlagshöhe zu ändern. Dies können Sie gerne schriftlich (Brief / E-Mail), telefonisch oder persönlich mitteilen. Wenn Sie in unserem Online-Portal registriert sind, können Sie die Änderung dort vornehmen.

    Generell ist eine Reduzierung von bis zu 10 % möglich. Für jede weitere Anpassung oder eine Überprüfung der Teilbeträge werden aktuell abgelesene Zählerstände benötigt.

  • Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?

    Durch die Umstellung auf das neue SEPA-Mandat ist eine telefonische Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht mehr möglich. Dieses bedarf nun der Schriftform entweder als Brief oder per E-Mail. Unser SEPA-Mandat finden Sie hier.

  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Zähler oder auf Ihrer Strom- bzw. Erdgasrechnung.

  • Wie werden die Zweizeiten-Zähler berücksichtigt?

    Ab dem 01.08.2023 wird für die Berechnung der Entlastung der vertraglich vereinbarte HT- und NT-Preis je nach angegebener Geltungszeit gewichtet und so der relevante Verbrauchs-/Arbeitspreis berechnet. Neben dem gewichteten Verbrauchs-/Arbeitspreis gilt dann auch ein gewichteter Referenzpreis. Dieser wird für HT-Zeiten mit 40 Cent pro Kilowattstunde und für NT-Zeiten mit 28 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Wir werden Sie bis zum 30.09. per Brief informieren, sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind. 

  • An wen wende ich mich bei Fragen und Beschwerden rund um die Energielieferung?

    SWN-Kundenservice
    Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit unserem Unternehmen oder Ihrer Energielieferung wenden Sie sich bitte an unseren SWN-Kundenservice.

    • Persönlich: SWN-Kundenzentrum am Kuhberg 35-37
    • Per Post: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Vertrieb, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster
    • Per Telefon: 04321 / 202-188
    • Per E-Mail: beschwerde[at]@swn[dot].net

    Schlichtungsstelle Energie
    Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der SWN-Kundenservice angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

    Schlichtungsstelle Energie e.V.
    Friedrichstraße 133
    10117 Berlin

    Telefon: 030 2757240-0
    Telefax: 030 2757249-69

    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
    E-Mail: info[at]@schlichtungsstelle-energie[dot].de

    Verbraucherservice Bundesnetzagentur
    Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
    Verbraucherservice
    Postfach 8001
    53105 Bonn

    Telefon: Mo.–Fr. von 09:00–15:00 Uhr, 0228-141516
    Telefax: 030 22480-323
    E-Mail: verbraucherservice-energie[at]@bnetza[dot].de

Fernwärmeumstellung

  • Werde ich derzeit mit Dampf oder Heizwasser versorgt?

    Ihrer SWN-Verbrauchsabrechnung können Sie entnehmen, ob Sie mit Dampf oder Heizwasser versorgt werden. Der Wärmebedarf wird bei Kunden, die mit Dampf versorgt werden, in "t" (Tonnen Dampf) abgerechnet. Bei Kundinnen und Kunden, die hingegen mit Heizwasser versorgt werden, erfolgt die Abrechnung des Wärmebedarfes in "MWh" (Mega Watt Stunden).

  • Bin ich von der Umstellung betroffen und wenn ja, wann?

    SWN wird in den nächsten Jahren das Dampfnetz in Neumünster zur Versorgung von Fernwärme nach und nach auf Heizwasser umstellen.

    Somit wird jeder Kunde, welcher derzeit mit Dampf versorgt wird, über kurz oder lang auf die Versorgung mit Heizwasser umgestellt. Sie werden jedoch mindestens ein Jahr im Voraus informiert. Dann teilen wir Ihnen alle Details zur Umstellung mit und bieten Ihnen Unterstützung bei der Umschaltung sowie der Anschaffung einer neuen Wärmeübergabestation an. Bis dahin müssen Sie sich um nichts kümmern.

  • Wie viel Zeit habe ich, bis an meiner Anlage im Keller etwas geändert werden muss?

    In der Regel werden im Zuge der Leitungsverlegung in Ihrer Straße auch die neuen Heizwasserhausanschlussleitungen in Ihren Heizungsraum verlegt. Jetzt haben Sie Zeit, mit Ihrem Installationsunternehmen alles Weitere zu besprechen. Grundsätzlich werden die Rohre von SWN zeitlich so verlegt, dass Sie auf Dampf und Heizwasser parallel zugreifen können. Diese Parallelversorgung wird ca. ein Jahr nach der Verlegung in Ihrer Straße aufrechterhalten. So kann das Installationsunternehmen die alte Heizung außer Betrieb setzen und die neue Heizung in Betrieb nehmen. Die Dampflieferung wird neun Monate vor Abschaltung des Dampfnetzes gekündigt. In Sonderfällen ist im Zuge der Leitungsverlegung kein Platz für die zusätzlichen neuen Heizwasserhausanschlussleitungen. Hier wird dann eine genaue Terminabsprache zwischen Ihnen, dem Installationsunternehmen und SWN erfolgen.

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Wir gehen je nach Gebäude und Größe der Anlage von Kosten für eine neue Übergabestation zwischen 5.000 und 10.000 € aus.

  • Ist nur mein Anschluss betroffen oder auch meine ganze Heizung?

    Auf jeden Fall werden Ihr Anschluss und Ihr Wärmetauscher betroffen sein. Wir raten Ihnen jedoch, Ihre gesamte Heizungsanlage von Ihrem Installateur begutachten zu lassen und auf eine moderne Kompaktstation umrüsten zu lassen.

  • Was passiert mit den alten Rohren und Anlagenteilen?

    SWN baut mit Hilfe eines Installationsunternehmen die alten Rohre von der Dampfversorgung und Kondensatrückführung in Ihrem Gebäude sowie der Kondensatbehälter mit Pumpe und Zähler zurück. Die vorhandenen Mauerdurchführungen werden fachgerecht verschlossen. Ihnen entstehen hierbei keine Kosten. In Sonderfällen muss die Kondensatrückführung mit Kondensatbehälter und Pumpe bis zur Einstellung der Dampfversorgung in Ihrer Straße aufrechterhalten werden, da diese auch zur Entwässerung der Versorgungsleitung genutzt wird.

  • Wer nimmt mit mir Kontakt auf?

    Während der Leitungsbaumaßnahme wird ein SWN-Mitarbeiter den Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um mit Ihnen die Lage der neuen Leitungen in Ihrem Heizungsraum abzustimmen. Dieser Mitarbeiter oder dessen Vertreter wird in dem gesamten Zeitraum der Umstellung Ihr fester Ansprechpartner sein.

  • Was passiert, wenn ich mich nicht kümmere?

    Ein Jahr im Voraus und im Zuge der Baumaßnahme werden Sie von SWN informiert bzw. kontaktiert. Sie haben so mindestens 12 Monate Zeit, mit uns in Kontakt zu treten und alle offenen Fragen zu klären. Nach Ablauf dieses Jahres müssen Sie damit rechnen, dass nach dieser Zeit der Umstellung die Dampfversorgung eingestellt wird. Der Liefervertrag wird hierfür neun Monate im Voraus gekündigt. Wir stehen Ihnen jedoch in dieser Zeit für Fragen zur Verfügung und werden auch stetig den Kontakt von unserer Seite aus suchen.

  • Muss ich sofort einen Installateur beauftragen, der sich um die Umstellung kümmert und kann ich mir mehrere Angebote von Installateuren einholen?

    In der Regel werden im Zuge der Leitungsverlegung in Ihrer Straße die neuen Heizwasserhausanschlussleitungen in Ihren Heizungsraum verlegt. Jetzt haben Sie Zeit, mit Ihrem Installationsunternehmen alles Weitere zu besprechen. Im Folgejahr können wir Sie mit Heizwasser versorgen, so dass das Installationsunternehmen die alte Heizung außer Betrieb setzt und die neue Heizung in Betrieb nehmen kann.

    Selbstverständlich können Sie sich mehrere Angebote einholen. SWN wird Ihnen dazu eine Auflistung von Installationsunternehmen zur Verfügung stellen, die an einer Schulungsmaßnahme zur Umstellung bei SWN teilgenommen haben.

Baustellenmanagement

  • Wie lange dauert eine Baumaßnahme?

    Baumaßnahmen, die Arbeiten am Fernwärmenetz betreffen benötigen in der Regel mehrere Wochen bis zu einigen Monaten. Da in solchen Fällen immer mehrere Meter tiefe Gräben ausgehoben werden müssen, um die bestehenden Leitungen frei bzw. neue Leitungen in die erforderliche Tiefe zu legen, sind die Bauarbeiten sehr aufwendig. Zudem können nicht vorhersehbare Ereignisse wie zusätzlich notwendig werdende Arbeiten oder auch Lieferengpässe bei benötigten Materialien oder Wettereinflüsse den geplanten Fortschritt der Bauarbeiten verzögern.
    SWN informiert zu jeder Baumaßnahme daher individuell über Dauer und Fortschritt.

  • Warum kann es zu Behinderungen und damit zu Bauzeitverlängerungen kommen?

    Verschiedene Gründe können zu Verzögerungen einer Baumaßnahme führen. Hier einige Beispiele: 

    • Fremdleitungen liegen im Weg und müssen umgangen werden
    • Wenn der Verkehr an der Baustelle vorbeigeleitet werden muss, haben die Maschinen und Arbeitskräfte nur enge Arbeitsstreifen zur Verfügung, was die Arbeiten erschwert.
    • Durch die Gegebenheiten vor Ort müssen Leitungen anders verlegt werden als geplant: in diesem Fall müssen neue statische Berechnungen erfolgen und Bauteile gesondert angefertigt werden. Je nach Bauteil kann die Lieferzeit bis zu zwei Monaten betragen.
    • Wettereinflüsse, wie Frost oder starker Niederschlag
    • Verzögerung bei einem Gewerk: Die verschiedenen Gewerke können nur abgestimmt aufeinander arbeiten. Kommt es bei einem Gewerk zu Verzögerungen, wirkt sich das auf alle nachfolgenden aus, was zu einem unerwünschten Dominoeffekt führt.
  • Mit welchen Verkehrsbehinderungen müssen die Bürger und die Anlieger im Verlauf einer Baumaßnahme rechnen?

    Dies variiert je nach Baumaßnahme. Verantwortlich für die Verkehrsführung ist die städtische Verkehrsbehörde, die als behördliche Anordnung die Verkehrsführung während der Bauarbeiten genehmigt und bestimmt wie diese gesichert wird. Im Vorwege stellt die Behörde sicher, dass die Anordnung mit dem Bauträger, der Polizei sowie dem öffentlichen Nahverkehr abgestimmt ist, um die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. So ordnet sie auch das Aufstellen der entsprechenden Schilder an und überprüft die Umsetzung.
    Anwohnende Personen erhalten immer eine gesonderte schriftliche Information in Form einer Hauswurfsendung über die Dauer und das Ausmaß der Baustelle. Zusätzlich werden die Medien mit einer Pressemitteilung informiert.

  • Kann während der Baumaßnahme die Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit zum Grundstück gewährleistet werden?

    In der Regel ist für jede anwohnende Person der Zugang zu seinem Grundstück mit einem Fahrzeug gewährleistet. Im Einzelfall kann es hier zu Abweichungen kommen, über die dann in der Anliegerinformation informiert wird. Dies kann vor allem dann vorkommen, wenn Vollsperrungen erforderlich sind. In diesem Fällen muss aufgrund des Umfangs der Baustelle der Verkehr vollständig ferngehalten werden. In diesen Fällen bemüht sich SWN um individuelle Regelungen.

    Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge erhalten über die Verkehrsanordnung Kenntnis über die jeweilige Baumaßnahme. Sie wissen also, wie sie im Falle eines Einsatzes das Objekt erreichen.

  • Können Maßnahmen zur allgemeinen Versorgung bestimmter Personenkreise angeboten werden?

    Für kranke und gebrechliche Personen werden in Absprache mit SWN und der ausführenden Baufirma Unterstützungen angeboten.

  • Wie ist die Müllentsorgung während der Bauphase geregelt?

    Die Müllabfuhr ist während der gesamten Bauphase gewährleistet. Hier erfolgt eine entsprechende Abstimmung mit dem Technischen Betriebshof der Stadt.

  • Kann es zu Versorgungsunterbrechungen kommen?

    Bei geplanten Baumaßnahmen, die eventuell eine Abschaltung bzw. Beeinträchtigung der Versorgung – gleich ob Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme - bedeuten, erfolgt im Vorwege grundsätzlich eine Kundeninformation.

  • Wie ist die Oberflächenentwässerung in bestimmten Bereichen geregelt?

    SWN hat mit seinen Tiefbauunternehmen über die Ableitung des Oberflächenwassers während des Bauablaufes dafür Sorge zu tragen, dass private Grundstücke nicht beeinträchtigt werden. Das Oberflächenwasser wird immer innerhalb des Baubereiches entsorgt.