Stadtwerke Neumünster setzen Preisbremsen für Strom und Gas um

Entlastung bei den Kosten für Strom- und Gas: Mit dem Märzabschlag setzen die Stadtwerke Neumünster die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen um, rückwirkend auch für Januar und Februar. Sie gelten für Haushalte sowie kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom beziehungsweise 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas.

So funktionieren die Preisbremsen: Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs gibt es einen Preisdeckel. Für Strom liegt dieser bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, für Gas bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent gilt der reguläre Arbeitspreis. „Diese Regelung regt auch weiterhin zum Energiesparen an, denn wer 20 Prozent Energie einspart, zahlt lediglich den gedeckelten Preis“, erklärt Saskia Ullrich, Pressesprecherin der Stadtwerke Neumünster (SWN).
SWN informiert alle Strom- und Gaskunden über deren prognostizierten Jahresverbrauch 2023, die individuelle Entlastung und die künftige Höhe der monatlichen Abschläge. Als Basis der Prognose gilt der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch.

Über die dann künftigen Abschläge wird die Entlastung automatisch abgerechnet. Wer die Abschläge selbst überweist, muss diese entsprechend der in dem Schreiben mitgeteilten Informationen anpassen. Die Preisbremsen gelten voraussichtlich bis Ende April 2024. Für die Fernwärme der SWN greift die staatliche Maßnahme nicht, da der Arbeitspreis bereits geringer ist als der Preisdeckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme.

Abschläge im März besonders niedrig
Im Januar und Februar greifen die Preisbremsen zwar schon, sind aber noch nicht sichtbar. Diese beiden Monate werden mit dem Märzabschlag rückwirkend verrechnet: „Der Märzabschlag fällt deshalb besonders niedrig aus, weil er die Preisbremse für Januar, Februar und März berücksichtigt“, erklärt Saskia Ullrich. Die Bundesregierung hat dies so geregelt, damit die Energieversorgungsunternehmen ausreichend Zeit haben, die komplexen Abrechnungsvorgänge in ihren Systemen abbilden zu können und ihren Informationspflichten nachzukommen.

Beispielrechnungen anhand der Strom-Grundversorgung
Ein Kunde bezahlt den Arbeitspreis von 59,69 Cent brutto pro Kilowattstunde und hat einen prognostizierten Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden. Ohne Preisbremse liegt die Jahresrechnung bei 1.790,70 Euro zuzüglich des vereinbarten Grundpreises. Mit Preisbremse bezahlt der Kunde lediglich 1.318,14 Euro zuzüglich des Grundpreises, also 472,56 Euro weniger. (Berechnung: 80 % mit Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde = 960 Euro plus 20 % ohne Preisdeckel von 59,69 Cent pro Kilowattstunde = 358,14 Euro ergeben zusammen 1.318,14 Euro). Verbraucht der Kunde lediglich 80 Prozent der 3.000 Kilowattstunden, also 2.400 Kilowattstunden, bezahlt er lediglich die 960 Euro plus Grundpreis.

Weitere Informationen zur Gas- und Strompreisbremse gibt es unter www.stadtwerke-neumuenster.de.