Ab Januar: Preise für Strom und Fernwärme steigen

Stadtwerke Neumünster dennoch vergleichsweise günstig

  • Entlastend: SWN geben abgesenkten Mehrwertsteuersatz an Kunden weiter
  • SWN passen ab Januar Abschläge für Strom und Fernwärme an
  • Hohe Beschaffungskosten sowie gestiegene Netznutzungsentgelte und Umlagen sind Ursachen für Preiserhöhung bei Strom
  • Preis für Fernwärme steigt aufgrund gestiegener Kosten am Energiemarkt. Neues Preissystem greift jetzt für alle Kunden ab Januar

Neumünster (swn). Für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neumünster (SWN) gelten ab 1. Januar neue Preise für Strom und Fernwärme. Gleichzeitig gibt der Versorger den gesenkten Mehrwertsteuersatz auf Fernwärme von 19 % auf 7 % rückwirkend zum 1. Oktober 2022 an seine Kunden weiter. „Das entlastet, kann eine Preisanpassung nach oben dennoch nicht verhindern“, erklärt Saskia Ullrich, Pressesprecherin der Stadtwerke Neumünster, und ergänzt: „Beim Strom sind unsere Beschaffungskosten deutlich gestiegen. Ab Januar gelten nun auch höhere Netznutzungsentgelte sowie Umlagen, die sich ebenfalls auf die Preise auswirken.“ Ab 1. Januar steigen Grundpreis und Arbeitspreis beim Strom. Je nach Tarif stehen insgesamt zwischen 37 % und 53 % mehr auf der Rechnung. Für einen Beispielhaushalt mit einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden im Jahr im Grundversorgungstarif bedeutet die Änderung Mehrkosten von etwa 37 € monatlich.  

Fernwärme: Neues Preissystem und Preisanpassung   
„Bei der Fernwärme gilt ab 1. Januar 2023 für viele Kunden ein neues Preissystem. Unabhängig vom Preissystem gilt für alle rückwirkend ab Oktober der abgesenkte Mehrwertsteuersatz von 7 %, den wir in der Jahresabrechnung berücksichtigen“, erläutert Saskia Ullrich. „Gleichzeitig steigen auch bei der Fernwärme die Beschaffungskosten: Wir verbrennen im Kraftwerk überwiegend Abfälle, um möglichst unabhängig von fossilen Brennstoffen zu sein. Dennoch reicht dieser Anteil nicht aus, um die gesamte Energie für unser Fernwärmenetz zu erzeugen. Noch in dieser Heizperiode kommen zur Ergänzung die schon lange im Voraus geplanten neuen Brennkessel für Gas zum Einsatz. Dieser Einsatz von Gas spiegelt sich in der Preisanpassungsklausel für Fernwärme wider und ist ein entscheidender Faktor für die Preiserhöhung.“ Die Stadtwerke Neumünster konnten den Preis für Fernwärme im Jahr 2022 stabil halten und haben keine Preiserhöhung vorgenommen, die Veränderungen im Gesamtumfeld schlagen sich nun aber auch für die Fernwärme über die Preisindices nieder. Die Preissteigerungen für Bestandskunden, die derzeit noch Preise aus dem Jahr 2021 haben, fallen im Durchschnitt mit 40-50 % entsprechend hoch aus. In Einzelfällen sind auch höhere Steigerungen möglich. Zukünftig sind, abhängig von den Preisindices, auch Preissenkungen möglich.  
„Die Vorteile, die wir durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie für unsere Kunden erwirtschaftet haben, schmelzen mit jedem Monat der Energiekrise dahin“, sagt Ullrich und fügt an: „Fernwärme ist auch weiterhin klimafreundlich und günstiger als beispielsweise eine Gas-Brennwerttherme. Wir arbeiten stätig daran, unsere Energie so ressourcenschonend wie möglich zu erzeugen und geben unser bestes, dass sich unsere Kunden auch in Zukunft auf uns als regionaler Energielieferant verlassen können.“

Abschlagsanpassung ab Februar, Preisbremse und Energiesparen
Über die Änderung informiert SWN alle Strom- und Fernwärmekunden schriftlich, auch über die Veränderung der Abschläge, die der Versorger zum 1. Februar 2023 anpasst. „Unsere Kunden müssen nicht selbst aktiv werden“, sagt Saskia Ullrich. Der Gesetzgeber hat eine Preisbremse angekündigt, mit der sowohl die Erdgas- und Fernwärmekunden als auch die Stromkunden entlastet werden sollen. Sie wird voraussichtlich im neuen Jahr greifen. „Selbstverständlich geben wir alle Entlastungen weiter, sobald klar ist, wie sie umgesetzt werden“, versichert Saskia Ullrich und ergänzt „Wir freuen uns über jede Entlastung der Bundesregierung, die den Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Zeit hilft.“
Die Stadt Neumünster hat am 24. Oktober ein Beratungstelefon gemeinsam mit dem Jobcenter eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger, sollen hier schnell Hilfe bekommen und sich beraten lassen können, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben. Unter der Telefonnummer 04321 5586-100 können betroffenen Kundinnen und Kunden sich einen Beratungstermin geben lassen. Zu erreichen ist die Hotline montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Eine Terminbuchung ist auch persönlich im Jobcenter sowie online unter www.jobcenter-ge.de/neumuenster möglich.