Höhere Gaspreise ab 1. Dezember 2022

•             Stadtwerke Neumünster passen Grund- und Arbeitspreise in allen Tarifen an
•             Ursache sind stark gestiegene Preise an den Energiemärkten und Umlagen
•             Rückwirkende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas entlastet
•             Erhöhung der monatlichen Abschläge für Erdgas ab dem 1. Januar 2023
•             Energiesparen nach wie vor wichtig

Bei den Stadtwerken Neumünster (SWN) gelten ab 1. Dezember 2022 höhere Gaspreise. Damit reagiert der Versorger auf die seit Monaten angespannte Lage auf den Energiemärkten und die seit 1. Oktober geltenden Umlagen. Die neuen Preise betreffen sowohl die Grundpreise als auch die Arbeitspreise in allen Tarifen: Je nach Tarif steigen die Arbeitspreise zwischen 30 und 50 Prozent.
Für einen Beispielhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet diese Änderung Mehrkosten von knapp 70 Euro pro Monat. Dies entspricht einer Steigerung um ca. 33 Prozent. Bereits inkludiert sind die ab 1. Oktober anfallende Gasspeicherumlage sowie die Bilanzierungsumlage. Die sogenannte Gasbeschaffungsumlage wurde von der Bundesregierung vor ihrer Einführung zurückgenommen. Etwas Entlastung gibt gleichzeitig der abgesenkte Mehrwertsteuersatz auf Gas von 19 auf sieben Prozent.
Die von der Bundesregierung angekündigte Gaspreisbremse wird erst im neuen Jahr wirksam. Der Gesetzgeber will noch in diesem Jahr die Abschläge für Dezember übernehmen. Noch offen ist, wie das Vorgehen abgewickelt wird. Aufgrund der Preiserhöhung passen die Stadtwerke Neumünster ab Januar 2023 die monatlichen Abschläge für Erdgas an die neuen Bedingungen an. Alle Kunden wurden bereits schriftlich über die neuen Preise informiert, sie müssen nichts weiter unternehmen.
„Wir verfolgen eine langfristige und vorausschauende Beschaffungsstrategie für Energie und haben uns bereits in den vorangegangenen Jahren teilweise Erdgas für das nächste Jahr gesichert. Doch einen Teil des benötigten Erdgases müssen wir weiterhin zu historisch hohen Preisen am Beschaffungsmarkt einkaufen. Die Mehrkosten und zusätzlichen Umlagen können wir nicht selbst tragen“, erklärt Saskia Ullrich, Pressereferentin bei den Stadtwerken Neumünster.

Mehrkosten und Abschlagserhöhung
Für den Beispielhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden erhöht sich der Grundpreis in der Grundversorgung um 10 Euro brutto auf 112,74 Euro jährlich. Der Arbeitspreis steigt von 11,88 Cent pro Kilowattstunde auf 16 Cent pro Kilowattstunde (inklusive sieben Prozent Mehrwertsteuer). Darin enthalten ist die Gasspeicherumlage von 0,053 Cent pro Kilowattstunde brutto, die der Befüllung der Gasspeicher dient. Hinzu kommt die Bilanzierungsumlage von 0,61 Cent pro Kilowattstunde Gas brutto, die Fehlbeträge zwischen Regel- und Ausgleichsenergie decken soll. Versorger sind dazu verpflichtet, die Umlagen mit der Gasrechnung zu erheben und an den Staat abzuführen. „Aufgrund der neuen Preise passen wir die monatlichen Abschläge an. Damit tragen wir Vorsorge, dass unsere Kunden bei der Jahresrechnung möglichst wenig Nachzahlungen leisten müssen“, erläutert Ullrich.

Gaspreisbremse kommt
„Wir wissen um die Mehrbelastung unserer Kundinnen und Kunden, gerade auch vor dem Hintergrund der allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten“, sagt Saskia Ullrich. Die Bundesregierung hat Ende September eine Gaspreisbremse angekündigt. Insgesamt sollen Erdgas- und Fernwärmekunden damit um 200 Milliarden Euro entlastet werden. Die konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung stehen noch aus. „Sobald wir mehr wissen, geben wir die Entlastungen selbstverständlich umgehend an unsere Kunden weiter und wickeln den Dezember-Abschlag entsprechend den Vorgaben ab.“

Weitere Informationen finden Kundinnen und Kunden auch unter www.stadtwerke-neumuenster.de.