Wegfall der EEG-Umlage

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage (Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) mehr zahlen. Auch die Stadtwerke Neumünster sind verpflichtet, den Wegfall in vollem Umfang an die Kunden weiterzugeben.

Ursprünglich war im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 wegfällt. Um Stromkunden schneller von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, wird dies jetzt schon zum 1. Juli 2022 geschehen.
Mit dem Gesetz wird die EEG-Umlage von bisher 3,72 ct/kWh auf null ct/kWh gesenkt.

Im Jahr 2000 wurde die EEG-Umlage eingeführt. Sie dient der Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage fließen auf das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Zukünftig wird der Bund die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ erstatten.