Gasumlage und Gesetzesnovelle: Stadtwerke Neumünster passen Preise für Gas und Strom an

Energieversorger rät zum Energiesparen und Erhöhen der Abschläge auf

Neumünster (swn). Zwei politische Entscheidungen der Bundesregierung führen jetzt auch bei den Stadtwerken Neumünster zu Preisanpassungen: Zum einen kommt eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, das für mehr Stabilität, Sicherheit und Transparenz der Energieversorgung führen soll. Zum anderen wird die Gasbeschaffungsumlage, die der Gesetzgeber zum 1. Oktober einführt, erhoben. Mit der Gasbeschaffungsumlage werden Importeure gestützt, damit sie Ersatz beschaffen können und lieferfähig bleiben; das ist erforderlich, damit Deutschlands Gasversorgung aufrechterhalten bleibt. Alle Maßnahmen dienen dazu, die Gasversorgung Deutschlands auch bei weiteren Drosselungen von russischen Importen möglichst gut abzusichern. Am Montag (15. August) hat die Bundesregierung die Höhe der Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 Cent pro Kilowattstunde netto bekannt gegeben. Die Gasspeicherumlage will sie am Donnerstag (18. August) verkünden.

Energielieferanten wie die Stadtwerke Neumünster müssen die Umlage mit den Gasrechnungen ab 1. Oktober erheben und die Einnahmen vollständig abführen – SWN gibt exakt die Höhe der Umlage weiter und hat keine weiteren Aufschläge für die Beschaffung oder sonstige gestiegene Kosten eingerechnet. Für die Gaskunden heißt das konkret: Im SWN-Gas Premium ändert sich der Arbeitspreis bei einem Vebrauch bis 60.000 kWh brutto um 2,88 Cent pro Kilowattstunde (netto 2,419 Cent/kWh) auf 13,65 Cent/kWh (bei mehr als 60.000 kWh auf 13,56 ct/kWh), dies bedeutet für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch bis 20.000 Kilowattstunden im Jahr eine Mehrbelastung von rund 48 Euro im Monat.

Stabilität und Sicherheit soll auch eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bringen. Es verlängert die Kündigungsfristen von Seiten der Energielieferanten und regelt die Grund- und Ersatzversorgung neu. Die Novelle wirkt sich auf die Grundversorgungstarife Strom und Gas aus, die zukünftig zu je einem Tarif zusammengefasst werden. Bei dem Tarif SWN-Gas Grundversorgung kommen sowohl die Umlage als auch die Zusammenführung der Tarife zur Geltung. Hier ändert sich der Arbeitspreis um 4,42 Cent/kWh auf 16,09 Cent/kWh, dies ergibt monatliche Mehrkosten von rund 73,67 Euro im Monat (brutto).

Im Stromtarif SWN-Strom Grundversorgung ändert sich der Arbeitspreis um 2,20 Cent pro Kilowattstunde auf 43,03 Cent/kWh , dies bedeutet für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden im Jahr eine Mehrbelastung von rund 4,58 Euro im Monat (brutto).

„Wir raten unseren Kunden dazu, jetzt damit anzufangen, ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft, die Gasspeicher vor dem Winter voll zu bekommen und sie hilft, die eigenen Mehrkosten zu begrenzen“, sagt Michael Böddeker, Geschäftsführer Stadtwerke Neumünster. Das kommunale Energieunternehmen hat bereits alle betroffenen Kunden schriftlich über die Änderungen informiert.

„Die Gasumlage ist eine große Zusatzbelastung für Haushalte und Unternehmen. Sie dient jedoch der Stabilität des Marktes und sichert unser aller Versorgung mit Gas“, betont Christian Hauschild, Leiter Vertrieb Stadtwerke Neumünster, und ergänzt: „Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schafft Sicherheit vor spontanen Kündigungen im Strom- und Gasbereich und gibt uns Versorgern stabile gesetzliche Rahmenbedingungen in der Ersatz- und Grundversorgung.“

Gasbeschaffungsumlage
Mit der Gasbeschaffungsumlage will die Bundesregierung den Gasmarkt stabilisieren. Denn die Gasimporteure sind durch die mittlerweile auf 20 Prozent gedrosselten Gasmengen aus Russland gezwungen, Alternativen zu organisieren. Die damit verbundenen Mehrkosten können die Gasimporteure nur kurzzeitig alleine tragen. Mit der Umlage will die Bundesregierung die Kosten auf möglichst viele Schultern verteilen. Mit den Einnahmen aus der Umlage werden betroffene Importeure wie Uniper gestützt. „Gasimporteure sind für das Funktionieren des Gasmarktes und der Versorgungssicherheit mit Gas elementar wichtig“, erklärt Christian Hausschild. Die Ansprüche sollen streng geprüft werden, die Gasbeschaffungsumlage kann alle drei Monate angepasst werden. Sie ist zeitlich befristet bis zum 1. April 2024. Sie wird ab 1. Oktober 2022 in allen Gastarifen erhoben und beträgt 2,419 Cent netto pro Kilowattstunde Gas.

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
Bereits im Vorjahr sind die Energiepreise stark gestiegen, vor allem bei Strom. Etliche Billigenergieanbieter hatten deshalb 2021 ihre Tätigkeit kurzfristig eingestellt und ihren Strom- und Gaskunden gekündigt. Grundversorger wie die Stadtwerke Neumünster nahmen die Kunden in die Ersatzversorgung auf. Für beide Seiten war dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden. „Die zusätzlich benötigten Mengen an Strom und Gas für die unerwartete Kundenzahl mussten wir zu den horrenden Preisen kurzfristig am Markt nachkaufen. Wir konnten die Menge nicht risikoarm in Tranchen beschaffen wie sonst üblich und damit schon Jahre vor der Belieferung beginnen“, erklärt Christian Hauschild. Viele Grundversorger splitteten deshalb letztes Jahr ihre Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung in Neu- und Altkunden. Gesetzlich war dies bisher nicht eindeutig geregelt“, erläutert der Vertriebschef.

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes legt nun längere Kündigungsfristen fest, sodass Energiekunden und Grundversorger besser geschützt sind. Das Gesetz regelt auch die Grund- und Ersatzversorgung neu. Beide Tarife sind nun einerseits preislich voneinander abgekoppelt, andererseits zeitlich zusammengeführt: „Wer als Neukunde in die Ersatzversorgung fällt, wechselt nach drei Monaten automatisch in die Grundversorgung. Dies hat zur Folge, dass es bei uns ab dem 1. Oktober nur noch einen Ersatzversorgungs- und einen Grundversorgungstarif gibt“, erklärt Christian Hauschild. Durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes kommt es zu Preisanpassungen in den Grundversorgungstarifen Strom und Gas ab Oktober 2022

Mehrkosten durch Energiesparen teilweise kompensieren
Die Gasumlage und die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes bedeuten zusätzliche finanzielle Belastungen für Endverbraucher. Besonders durch die Umlage kommen Mehrkosten von vielen hundert Euro auf die Haushalte zu. Die Bundesregierung plant Entlastungen für besonders Betroffene. Energielieferanten wie die Stadtwerke Neumünster müssen die Gasbeschaffungsumlage jedoch erheben und abführen. „Energiesparen hilft dabei, die Situation privat und bundesweit zu entschärfen. Wir beraten dazu und geben auch auf unserer Website Tipps“, erklärt Christian Hauschild.

Weitere Informationen zu den Stadtwerken Neumünster gibt es unter www.swn.net und telefonisch unter 04321 202-188.