3G-Regel im Neumünsteraner Stadtverkehr

Neumünster (swn). Ab Mittwoch, den 24. November 2021 gilt in Bahnen und Bussen die „3G-Pflicht“: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf mitfahren. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. An diesem Tag beginnen die Stadtwerke Neumünster (SWN) damit, ihre Fahrgäste durch Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen.  

„Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber für Fahrgäste vorgeschrieben, die Voraussetzungen des sogenannten „3G“ zu erfüllen. Die Verkehrsunternehmen haben dies durch stichprobenhafte Nachweiskontrollen zu überwachen“, erkärt Sonja Kessal, Betriebsleiterin bei der SWN-Verkehr.

Fahrgäste müssen ab sofort im Bus ihren Impfausweis oder einen Testnachweis mitführen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen eine negative Testbescheinigung mitführen. Die Testung durch In-vitro-Diagnostika („Schnelltest“) darf dabei maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. Soweit ein Fahrgast geltend macht, er erfülle die 3G-Verpflichtung, habe jedoch derzeit keinen Nachweis dabei, wird er dennoch von der Beförderung ausgeschlossen.

Diese Regelungen gelten nicht für Schülerinnen und Schüler.  

Weiterhin gilt in den Bussen des Stadtverkehrs die Pflicht, eine medizinische Maske, also eine OP-Maske oder, besser, eine FFP2- oder KN95-Maske zu tragen. Die SWN-Verkehr wird in den kommenden Monaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten stichprobenhafte Kontrollen durchführen.

Alle Informationen finden Sie auch unter www.swn.net/verkehr