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Entstördienst: Wir sind jederzeit für Sie da!

Mitarbeiter des Technischen Services
Die Eigentumsgrenzen der Versorgungsanlagen der Schleswig-Holstein Netz AG enden beim Strom am Hausanschlusskasten und bei Gas am Hauptabsperrhahn.

Bei der Fernwärme sind die Eigentumsgrenzen am ersten Hauptabsperrventil nach Gebäudeeintritt und beim Wasser an der Grundstücksgrenze. Versorgungsleitungen in Gebäuden gehören nicht zum öffentlichen, sondern zum privaten Versorgungsbereich.

Rufnummern
Strom: 202-300
Gas: 202-303
Wasser: 202-304
Fernwärme: 202-152 
Telekommunikation: 202-301
Entsorgung: 202-811
Störungen, die im privaten Versorgungsbereich auftreten, lassen Sie bitte von Ihrem Elektro-, Gas-, Fernwärme- oder Wasser-Installateur beheben.

 
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